In der Pflegezusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt, folgendes:
I. Wartezeit
1. Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an.
2. Die Wartezeit beträgt drei Jahre.
3. Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
II. Tarifbedingungen:
Die Wartezeit entfällt für alle versicherten Personen.