Der Tarif OLGAflex der Hallesche Versicherung bietet als Pflegezusatzversicherung maximale Sicherheit im Pflegefall mit flexiblen Leistungen und umfasst folgende Punkte:
Top-Absicherung: Bis zu 4.500 € monatlich (150 € pro Tag).
Pflege im Heim: 100 % Leistung ab Pflegegrad 2, plus bis zu 9.000 € Extrazahlung bei Pflegegrad 4 oder 5, sowie bis zu 31.500 € bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
Extrazahlung bis zu 9.000 €: Nach erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 erhalten Sie eine Soforthilfe in Höhe des zweifachen versicherten monatlichen Pflegegeldes (60 Tagessätze extra).
Unfallhilfe bis zu 31.500 €: Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 erhalten Sie statt der Extrazahlung 210 Tagessätze extra.
Werterhaltungsgarantie: Lebenslange Dynamisierung, auch im Leistungsfall.
Beitragsbefreiung: Ab Pflegegrad 4 ohne Beitragspflicht, bei gleichbleibenden Leistungen.
Weltweit gültig: Über die EU hinaus.
24-Stunden-Organisation: Unterstützung bei der Organisation von Pflegekräften und Dienstleistungen.
Flexible Beitragszahlung: Individuell festlegbar bis zum 60. Lebensjahr.
Leistungen im Überblick:
- Pflegegrad 1: 10 % ambulant/stationär
- Pflegegrad 2: 30 % ambulant, 100 % stationär
- Pflegegrad 3: 70 % ambulant, 100 % stationär
- Pflegegrad 4 & 5: 100 % ambulant/stationär
Alle Leistungen gemäß den Versicherungsbedingungen.
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Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz beinhaltet Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, entweder in Form von Pflegekosten oder Pflegetagegeld. Der Versicherungsfall tritt ein, sobald Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und endet, wenn keine Pflegebedürftigkeit mehr besteht. Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und, je nach Tarif, auch in anderen EU-Staaten.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes: Der Schutz beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Datum, frühestens jedoch nach Abschluss des Vertrags und nach Ablauf der Wartezeit. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses, sei es durch Kündigung oder Tod des Versicherungsnehmers.
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Leistungspflicht und -umfang: Der Versicherer ist verpflichtet, im Versicherungsfall die vereinbarten Leistungen zu erbringen, jedoch mit bestimmten Einschränkungen, wie z.B. bei Kriegsereignissen oder Vorsatz. Leistungen werden nur bei Vorlage der erforderlichen Nachweise erbracht.
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Beitragszahlung und -anpassung: Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu zahlen, können aber auch in monatlichen Raten entrichtet werden. Die Beitragshöhe kann sich im Laufe der Vertragsdauer ändern, insbesondere bei veränderten Pflegekosten oder dem Eintritt höherer Lebensalter.
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Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen: Versicherungsnehmer müssen den Versicherer unverzüglich über die Pflegebedürftigkeit informieren und alle notwendigen Auskünfte erteilen. Verletzungen dieser Pflichten können zur Kürzung oder zum Verlust der Leistungen führen.
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Kündigung: Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen, frühestens jedoch nach Ablauf der Mindestvertragsdauer. Der Versicherer kann nur unter bestimmten Bedingungen kündigen, z.B. bei grober Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers.
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Gerichtsstand und Rechtsweg: Für Streitigkeiten aus dem Versicherungsverhältnis ist der Gerichtsstand am Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder am Sitz des Versicherers zuständig. Zudem können sich Versicherungsnehmer an Schlichtungsstellen wenden, um Konflikte außergerichtlich zu klären.
Diese Übersicht fasst die wichtigsten Regelungen und Verpflichtungen zusammen, die im Rahmen des Pflegeversicherungsvertrags gelten. Detaillierte Informationen und spezifische Regelungen sind in den jeweiligen Paragraphen der AVB enthalten.