In der Krankenhauszusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den Tarif MEGA.Clinic, folgendes:
Wir ziehen von unserer Erstattung die Leistungen ab, die die GKV zu erbringen hat.
Deren Leistungen muss der Versicherte deshalb vorab in vollem Umfang in Anspruch nehmen und uns stets nachweisen.