In der Krankenhauszusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den bei stationärer Behandlung, folgendes.
Wir erstatten 100% der verbleibenden Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen, wenn die GKV
diese nicht in voller Höhe erstattet hat.
Bei der GKV bestehende Selbstbehalte bezahlen wir nicht.
Hat die GKV für die allgemeinen Krankenhausleistungen nicht geleistet, erstatten wir dafür auch nichts.