In der Krankenhauszusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den bei stationärer Behandlung, folgendes:
Wir erstatten 100% der Kosten für die Leistungen von Beleghebammen und Belegentbindungspflegern.
Dies setzt voraus, dass die Kosten im Rahmen der amtlichen Gebührenordnungen berechnet sind.