In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den bei stationärer Behandlung, folgendes:
Wir erstatten 100% der Kosten für die Hin- und Rückfahrt bzw. den medizinisch notwendigen Hin- und Rücktransport zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus.
- an dem Tag, an dem der Versicherte zur stationären Behandlung im Krankenhaus aufgenommen
bzw. entlassen wird.