In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den bei ambulanter Behandlung folgendes:
Unter welchen Voraussetzungen leisten wir
Wir leisten, wenn der Versicherte in einem Krankenhaus die folgenden medizinisch notwendigen ambulanten Heilbehandlungen durchführen lässt:
- Aufnahme- und Abschlussuntersuchung oder
- ambulant durchführbare Operation oder sonstiger stationsersetzender Eingriff sowie die zugehörigen ambulanten Vor- und Nachuntersuchungen bei Vorleistung der GKV.