In der Krankenhauszusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den, folgendes:
Ist die Versicherte bei Stellung des Versicherungsantrages schwanger und ist dies da bereits ärztlich festgestellt, sind alle Leistungen im Zusammenhang mit dieser Schwangerschaft ausgeschlossen.
D.h., wir erbringen keine Leistungen
- für die Behandlung der Schwangerschaft,
- für die Entbindung und
- für die Behandlung von Komplikationen während der Schwangerschaft und Entbindung.