In der Krankenhauszusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den bei stationärer Behandlung, folgendes:
Unter welchen Voraussetzungen leisten wir bei stationären Behandlungen
Wir leisten,
- wenn der Versicherte in einem Krankenhaus stationär behandelt wird und die Heilbehandlung
dort medizinisch notwendig ist. Ohne weitere Prüfung gilt die Heilbehandlung als medizinisch notwendig, wenn die GKV die allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet. - wenn der Versicherte eine Vorsorgeuntersuchung aus medizinischen Gründen stationär im Krankenhaus durchführen muss.
- wenn die Versicherte stationär im Krankenhaus behandelt werden muss, weil sie schwanger ist
oder entbindet.
Ist die Versicherte bei Stellung des Versicherungsantrages schwanger und ist dies da bereits ärztlich festgestellt, sind alle Leistungen im Zusammenhang mit dieser Schwangerschaft ausgeschlossen.