In der Krankenhauszusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den, bei stationärer Behandlung, folgendes:
1. Kein Zweibettzimmer
Wir zahlen Ihnen ein Ersatztagegeld in Höhe von 30 € für jeden Tag im Krankenhaus, für den Sie von uns
keine Erstattung der Kosten für ein Zweibettzimmer verlangen. D.h., Sie reichen uns weder einen Zuschlag
für ein Zweibettzimmer noch einen Zuschlag für einen besonderen Komfort ein.
2. Keine privatärztliche bzw. belegärztliche Behandlung
Wir zahlen Ihnen ein Ersatztagegeld in Höhe von 60 € für jeden Tag im Krankenhaus, für den Sie von uns
weder die Erstattung der Kosten für gesondert vereinbarte privatärztliche noch für belegärztliche Behandlung verlangen.
3. Wann bekommen Sie kein Ersatztagegeld?
Sie bekommen kein Ersatztagegeld nach Punkt 1.
- für die Zeit einer stationären Anschlussheilbehandlung oder
- für die Tage, an denen der Versicherte auf der Intensiv- oder Säuglingsstation behandelt wird.
Sie bekommen kein Ersatztagegeld nach Punkt 1.und 2.
- für den Tag, an dem der Versicherte aus dem Krankenhaus entlassen wird, oder
- für die Tage, an denen der Versicherte teilstationär (weniger als 24 Stunden je Tag) im Krankenhausbehandelt wird.