In der Zahnzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie folgendes:
Es ist in diesem Tarif auch die Behandlung für Kieferorthopädie ab KIG 1 bei Kindern ein Versicherungsfall.
Muss sich der Versicherte ambulant bei einem niedergelassenen Zahnarzt behandeln lassen und is dies medizinisch notwendig, legen wir unserer Erstattung stets nur folgende Kosten zu Grunde:
- Das Honorar des Zahnarztes, das im Rahmen der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bis
zum 3,5fachen Satz und Ärzte (GOÄ) bis zu den dortigen Höchstsätzen berechnet ist. - Die Kosten für zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) in angemessener Höhe.