In der Zahnzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den für Zahnersatz, folgendes:
Sie erhalten von uns höchstens folgende Leistungs beträge:
insgesamt
- 1.000 € im 1. Kalenderjahr,
- 2.000 € im 1. bis 2. Kalenderjahr,
- 3.000 € im 1. bis 3. Kalenderjahr,
- 4.000 € im 1. bis 4. Kalenderjahr,
- 5.000 € im 1. bis 5. Kalenderjahr,
- unbegrenzt ab dem 6. Kalenderjahr.
Diese Höchstbeträge reduzieren sich um 75%, wenn der Versicherte bei Vertragsschluss
- mindestens einen fehlenden Zahn hat oder
- dieser durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt ist.
Die genannten Höchstbeträge beziehen sich jeweils auf den Zeitpunkt der Behandlung. Muss sich der Versicherte aufgrund eines Unfalls behandeln lassen, gelten diese Höchstbeträge nicht.
Dies setzt voraus,
- dass sich der Unfall nach Abschluss des Vertrages ereignet hat und
- Sie uns dies nachweisen.
Wechselt der Versicherte aus einem unserer anderen Tarife mit Leistungen für Zahnersatz in diesen Tarif,
gilt für die Höchstbeträge:
- Wir berücksichtigen die Dauer des bisherigen Tarifs und
- rechnen daraus erstattete Leistungen an.