In der Zahnzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den Zahnersatz, folgendes:
Muss sich der Versicherte ambulant bei einem niedergelassenen Zahnarzt behandeln lassen und ist
dies medizinisch notwendig, legen wir unserer Erstattung stets nur folgende Kosten zu Grunde:
- Das Honorar des Zahnarztes, das
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- im Rahmen der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bis zum 3,5fachen Satz und Ärzte (GOÄ) bis zu den dortigen Höchstsätzen bzw.
- nach BEMA berechnet ist.
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- Die Kosten für zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) in angemessener Höhe.