In der Zahnzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den für Zahnersatz, folgendes:
1. Welche Kosten erstatten wir
Wir erstatten die Kosten für Inlays aus Metall, Keramik oder Kunststoff und für Zahnersatz sowie dazugehörige Begleitleistungen.
Als Zahnersatz gelten:
- Prothesen,
- Kronen,
- Brücken,
- Implantate und die in diesem Zusammenhang notwendigen vorbereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens,
- Verblendungen (außer Weisheitszähne), auch wenn diese medizinisch nicht notwendig sind,
- Aufbissbehelfe und Schienen,
- funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen, die in Zusammenhang mit Zahnersatz und Schienentherapie anfallen sowie
- Reparatur von Zahnersatz.
2. In welcher Höhe erstatten wir diese Kosten
Die gesamte Behandlung ist im Rahmen der Regelversorgung abgerechnet. Das heißt, die Rechnung enthält keine privaten Vergütungsanteile des Zahnarztes nach den Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/GOÄ). Dann erstatten wir
- 100% der Kosten.
Die Behandlung ist nicht oder nur teilweise im Rahmen der Regelversorgung abgerechnet. Das heißt, die Rechnung enthält private Vergütungs- anteile des Zahnarztes nach GOZ/GOÄ.
Dann erstatten wir
- 90% der Kosten, oder
- 100% der Kosten, wenn ein Zahnarzt den Versicherten in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung jährlich untersucht hat. Dies müssen Sie uns z.B. durch ein Bonusheft nachweisen.
Sie erhalten von uns aber mindestens den Betrag, den wir im Fall der Regelversorgung bezahlen würden.