Der Tarif dentZE.100 der Hallesche Versicherung bietet eine Zusatzversicherung für Zahnersatz und deckt 90-100% der anfallenden Kosten ab. Dies umfasst Zahnersatz, Inlays, sowie Narkose und Akupunktur (bis zu 250 € pro Kalenderjahr). In den ersten fünf Kalenderjahren gelten dabei Höchstgrenzen für die Erstattungsbeträge.
I. Versicherungsberechtigung
Der Tarif richtet sich an Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Bei Beendigung der GKV-Versicherung endet auch der Versicherungsschutz nach diesem Tarif.
II. Erstattung von Leistungen
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Erstattungsfähige Kosten:
- Es werden nur Kosten erstattet, die nach den Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bis zum 3,5-fachen Satz oder nach BEMA berechnet wurden.
- Zahntechnische Leistungen werden in angemessener Höhe berücksichtigt.
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Berücksichtigung von Leistungen der GKV:
- Vor einer Erstattung müssen Leistungen der GKV vollständig in Anspruch genommen und nachgewiesen werden.
- Wenn die GKV keine Vorleistung für Zahnersatz oder Inlays erbringt, wird ein fiktiver Betrag von 50% der Kosten als Vorleistung der GKV angerechnet.
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Erstattungsfähige Leistungen für Zahnersatz und Inlays:
- Erstattet werden Kosten für Inlays (aus Metall, Keramik oder Kunststoff) und für Zahnersatz, einschließlich notwendiger chirurgischer Maßnahmen wie z.B. Kieferknochenaufbau, Verblendungen, Aufbissbehelfe und Schienen, sowie Reparaturen von Zahnersatz.
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Erstattung für Narkose und Akupunktur:
- Erstattet werden 90-100% der Kosten für Analgosedierung, Lachgassedierung und Akupunktur, wenn diese im direkten Zusammenhang mit einer tariflich abgedeckten Behandlung stehen.
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Höchstbeträge der Erstattungen:
- Die Erstattungen sind in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss gestaffelt und betragen maximal 1.000 € im ersten Jahr bis 5.000 € im fünften Jahr. Ab dem sechsten Jahr gibt es keine Begrenzungen mehr.
- Bei Unfällen entfallen die Höchstbeträge, sofern der Unfall nach Vertragsabschluss passiert ist.
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Heil- und Kostenplan:
- Es wird empfohlen, einen von der GKV genehmigten Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn vorzulegen.
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Notwendige Unterlagen:
- Zur Erstattung werden immer die Zahnarztrechnungen sowie Nachweise über die Vorleistungen der GKV benötigt.
III. Wartezeiten
Es gelten keine Wartezeiten für diesen Tarif.
IV. Beitragshöhe
Die Beiträge richten sich nach dem Alter des Versicherten und steigen in bestimmten Altersstufen (18, 33, 44, 52, 59, 66 Jahre).
V. Anpassung von Leistungen und Beiträgen
Die Leistungen und Beiträge können angepasst werden, wenn sich die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ändern. Dies erfordert die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.