Der Tarif dentZB.100 der Hallesche Versicherung bietet eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie mit folgender Kostenübernahme:
- 100% Kostenübernahme für Füllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontalbehandlungen.
- Erstattung von Narkose- und Akupunkturkosten bis zu 250 € pro Kalenderjahr.
- Kieferorthopädische Behandlungen für Kinder werden bis zu 1.000 € übernommen.
- Für Erwachsene wird Kieferorthopädie nach einem Unfall erstattet.
In den ersten fünf Kalenderjahren gelten bestimte Höchstbeträge für die Leistungen. Der Tarif ist gültig in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung (AVB/ZV 2016).
Versicherungsvoraussetzungen:
- Versicherbar sind Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
- Endet die GKV-Versicherung, endet auch dieser Versicherungsschutz.
Leistungsumfang und Erstattungen:
- Der Tarif deckt zusätzliche Leistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung ab, einschließlich Kieferorthopädie ab KIG 1 bei Kindern.
- Erstattet werden Kosten gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bis zum 3,5-fachen Satz und für Ärzte (GOÄ) bis zu den Höchstsätzen.
- Vor Inanspruchnahme der tariflichen Leistungen müssen die Leistungen der GKV und/oder anderer Kostenträger in vollem Umfang ausgeschöpft werden.
Spezifische Leistungen:
- Füllungen: 100% Erstattung für Kunststoff- und Komposit-Füllungen, jedoch keine Erstattung für Inlays und Onlays.
- Wurzelbehandlungen: 100% Erstattung, auch bei privater Abrechnung, wenn die GKV nicht leistet.
- Parodontalbehandlungen: 100% Erstattung, einschließlich spezifischer Diagnostik- und Therapieverfahren.
- Narkose und Akupunktur: Kosten für Analgosedierung und Lachgassedierung werden erstattet, zusätzlich auch Akupunktur, bis zu einem Betrag von 250 € pro Jahr.
- Kieferorthopädie: Bis zu 1.000 € Erstattung bei Kindern, unbegrenzte Erstattung nach einem Unfall bei Erwachsenen.
Höchstbeträge für Leistungen:
- Im 1. Kalenderjahr: 500 €
- Im 1. bis 2. Kalenderjahr: 1.000 €
- Im 1. bis 3. Kalenderjahr: 1.500 €
- Im 1. bis 4. Kalenderjahr: 2.000 €
- Im 1. bis 5. Kalenderjahr: 2.500 €
- Ab dem 6. Kalenderjahr: unbegrenzt
Diese Beträge gelten nicht im Falle eines Unfalls, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist.
Empfohlene Maßnahmen:
- Es wird empfohlen, vor Beginn von parodontalen oder kieferorthopädischen Behandlungen einen Heil- und Kostenplan vorzulegen.
- Für die Leistungserbringung sind stets die Rechnungen und Nachweise über Vorleistungen der GKV und/oder anderer Kostenträger einzureichen.
Wartezeiten und Beiträge:
- Für diesen Tarif gibt es keine Wartezeiten.
- Die Beitragshöhe hängt vom Alter des Versicherten ab und erhöht sich gestaffelt ab bestimmten Altersstufen.
Leistungs- und Beitragsanpassungen:
- Leistungen und Beiträge können angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse im Gesundheitswesen ändern. Auch Änderungen in den Leistungen der GKV können Anpassungen zur Folge haben.
Fachbegriffe:
Es werden relevante Fachbegriffe wie "Alter", "Gebührenordnung", "Heil- und Kostenplan" und "Versicherungsfall" erläutert, um die Bedingungen klar zu definieren.
Dies ist eine prägnante Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Anhangs des Tarifs dentZB.100.