In der Zahnzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, folgendes:
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und/oder anderer Kostenträger muss der
Versicherte vorab in vollem Umfang in Anspruch nehmen und uns nachweisen.
Von der tariflichen Erstattung ziehen wir die Vorleistung der GKV und/oder anderer Kostenträger ab.
Hat der Versicherte in der GKV einen Selbstbehalt vereinbart, gilt dieser ebenfalls als Vorleistung.