In der Zahnzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, folgendes:
Wir erstatten 100% der Kosten für
- Anlegen von Spanngummi (Kofferdam),
- elektronische Längenmessung, je Kanal,
- zusätzliche Anwendung elektrophysikalischer/chemischer Methoden, je Kanal.
Eine rein privatärztliche Rechnung nach den Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/GOÄ) erstatten wir zu 100%, wenn
- die GKV nach den geltenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht leisten muss und
- Sie uns dies z.B. durch entsprechende Röntgenbilder nachweisen.