In der Zahnzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, folgendes:
Beginnt der Versicherte die Behandlung nach dem 18. Geburtstag, erstatten wir 100% der Kosten für
Kieferorthopädie, wenn
- der Versicherte einen Unfall erleidet und
- deshalb behandelt werden muss.