In der Zahnzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, folgendes:
Beginnt der Versicherte die Behandlung vor dem 18. Geburtstag, erstatten wir bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1-5 100% der Kosten für Kieferorthopädie, auch wenn die Behandlung medizinisch nicht notwendig ist.
Höchstens erhalten Sie insgesamt 1.000 € während der gesamten Laufzeit des Vertrages. Die Begrenzung entfällt, wenn
- der Versicherte einen Unfall erleidet und
- deshalb behandelt werden muss.
Eigenanteile, die die GKV bei der Behandlung vorsieht, erstatten wir nicht.