In der Zahnzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, folgendes:
Der Beitrag ist abhängig vom Alter des Versicherten.
Ab Januar des Jahres, in dem der Versicherte
- 18 Jahre,
- 33 Jahre,
- 44 Jahre,
- 52 Jahre,
- 59 Jahre bzw.
- 66 Jahre
alt wird, gilt jeweils der Beitrag für die nächst höhere Altersgruppe.