In der Zahnzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt für den für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, folgendes:
Wenn sich die Verhältnisse im Gesundheitswesen dauerhaft ändern, können wir die Leistungen und
Beiträge dieses Tarifs überprüfen und anpassen.
Wenn die GKV ihre Leistung für Zahnbehandlung und/oder Kieferorthopädie ändert, gilt dies ebenfalls. Dann überprüfen wir, wie sich die Änderung auf die Leistungen und Beiträge dieses Tarifs auswirkt und passen diese eventuell an. Dabei muss einunabhängiger Treuhänder zustimmen.
Auch die Beträge, die Sie von uns im Leistungsfall höchstens erhalten, können wir ändern, wenn
- wir die Beiträge anpassen und
- der Treuhänder zustimmt.