In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt folgendes:
Wir sind die Hallesche Krankenversicherung a.G. mit Sitz in Stuttgart. Sie sind unser Vertragspartner, der so genannte Versicherungsnehmer. Wenn Sie sich selbst versichert haben, sind Sie gleichzeitig auch der Versicherte. Sie können auch andere Personen (mit)versichert haben. Diese bezeichnen wir ebenfalls als Versicherte.
Wir bieten Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Tarif genannte Ereignisse.
Im Versicherungsfall ersetzen wir die Kosten für die Heilbehandlung und/oder andere vereinbarte Leistungen.
Ein Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Versicherten wegen Krankheit
oder den Folgen eines Unfalls. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn der Versicherte nach medizinischem Befund nicht mehr behandelt werden muss.
Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
Je nach Tarif kann es sonstige Versicherungsfälle geben, in denen Versicherungsschutz besteht.
Wann das so ist, regeln wir ausdrücklich im Tarif.