In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt, folgendes:
1. Wann endet der Vertrag
Der Vertrag endet, sofern
- Sie den Vertrag kündigen.
- wir den Vertrag kündigen.
Soweit ein Versicherter nicht weiter in seinem Tarif versicherungsfähig ist, können Sie diesen Vertragsteil auf Anwartschaft stellen. Dies müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Tarifs beantragen.
Der Vertrag endet auch mit Ihrem Tod. In diesem Fall können die Versicherten den Vertrag fortsetzen.
Dazu müssen diese innerhalb von zwei Monaten nach Ihrem Tod einen neuen Versicherungsnehmer
benennen. Stirbt ein Versicherter endet nur dessen Vertragsteil.
Sie und Ihr Ehegatte können Ihre Vertragsteile selbstständig weiterführen,
- nachdem Sie geschieden sind oder
- wenn Sie getrennt leben.
Bei Lebenspartnern handhaben wir dies entsprechend.
2. Wann endet der Versicherungsschutz
Soweit der Vertrag endet, endet auch der Versicherungsschutz. Dies gilt auch für laufende Versicherungsfälle.