Die Kranken-Zusatzversicherung der Hallesche Versicherung bietet Schutz für Krankheiten, Unfälle und weitere folgende Ereignisse:
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Im Versicherungsfall erfolgt:
- Erstattung der Kosten für Heilbehandlung und/oder andere vereinbarte Leistungen
- Beginn des Versicherungsfalls mit der medizinisch notwendigen Heilbehandlung
- Ende des Versicherungsfalls, wenn keine weitere Behandlung notwendig ist
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Versicherte Leistungen umfassen:
- Heilbehandlungen durch niedergelassene, staatlich zugelassene Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker
- Behandlungen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, die bestimmte Bedingungen erfüllen
- Erstattung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, sofern verordnet und in Apotheken bezogen
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Erstattung für Methoden und Arzneimittel:
- Überwiegend anerkannt durch Schulmedizin
- Alternative Methoden, die sich als erfolgversprechend bewährt haben, jedoch mit möglicher Herabsetzung auf schulmedizinisches Niveau
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Kostenübernahme für bestimmte Behandlungen:
- Bei voraussichtlichen Kosten über 2.000 € kann vorab eine Kostenübernahme angefragt werden
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Ausschlüsse und Einschränkungen der Leistungen:
- Für vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle
- Für Entzugsbehandlungen
- Für Behandlungen durch Angehörige
- Bei Reisen ins Ausland: Erstattung nur in Höhe der in Deutschland anfallenden Kosten, außer bei vorheriger Genehmigung oder Unmöglichkeit der Behandlung in Deutschland
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Versicherungsschutz gilt:
- Weltweit
- Einschränkungen möglich bei Wohnsitzverlegung aus Deutschland
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Grundlagen des Versicherungsvertrags:
- Versicherungsschein
- Tarif
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung
- Gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
- Schriftliche Vereinbarungen
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Beginn des Versicherungsschutzes:
- Ab dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt
- Nicht vor Vertragsabschluss und Ablauf der Wartezeit
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Besonderheiten bei Neugeborenen:
- Versicherungsschutz ab Geburt, wenn Bedingungen erfüllt sind
- Wartezeit nur bei entsprechender Regelung im Tarif
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Beitragsberechnung:
- Nach Alter des Versicherten
- Keine Rückstellungen für das Alter
- Anpassungen bei Änderungen der Leistungen oder Behandlungskosten, nach Prüfung durch einen unabhängigen Treuhänder
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Vertragsende:
- Durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder Versicherers
- Durch Tod des Versicherungsnehmers
- Versicherte haben unter bestimmten Umständen das Recht zur Fortsetzung der Versicherung
Für den Fall von Streitigkeiten können sich Versicherungsnehmer an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung oder die BaFin wenden. Der Rechtsweg bleibt unabhängig davon offen.