In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt, folgendes:
Wir verzichten auf das Recht, Ihren Vertrag ordentlich zu kündigen.
Deshalb können wir nur nach den gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich kündigen. Dabei können wir uns auch auf einzelne Versicherte oder Tarife beschränken.
Kündigen wir den Vertrag insgesamt oder für einzelne Versicherte wegen Zahlungsverzugs, haben die
Versicherten das Recht, die Versicherung fortzusetzen, wenn
- sie einen neuen Versicherungsnehmer bestimmen und
- uns dies innerhalb von zwei Monaten mitteilen, nachdem sie von der Kündigung und diesem
Recht erfahren haben.