In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt, folgendes:
Sie können einen Wechsel der Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz verlangen, sofern
- der Versicherte in dem neuen Tarif versichert werden kann und
- der neue Tarif ebenfalls unabhängig vom Geschlecht kalkuliert ist.
Wir nehmen den Antrag auf Wechsel in angemessener Frist an. Hierbei rechnen wir die erworbenen Rechte an.
Ist der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender, können wir insoweit
- einen Risikozuschlag verlangen oder
- einen Ausschluss der Leistungen vereinbaren.
Zusätzlich gilt für den neu hinzu gekommenen Schutz eine Wartezeit, wenn der neue Tarif dies vorsieht.