In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt, folgendes:
Sie können Ihren Vertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen. Sie können Ihre Kündigung auch auf einzelne Versicherte oder Tarife beschränken.
Die Mindestvertragsdauer beträgt jedoch zwei Jahre, es sei denn, der Tarif sieht etwas anderes vor.
Darüber hinaus können Sie den Tarif desjenigen Versicherten kündigen, für den
- wir die Beiträge erhöhen oder unsere Leistungen vermindern. Dies müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang unserer Mitteilung zum Zeitpunkt der Änderung tun.
- sich der Beitrag erhöht, weil er eine höhere Altersgruppe erreicht hat. Dann können Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Erhöhung rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen.
Beenden wir den Vertrag durch Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung nur für einzelne Versicherte
oder Tarife, können Sie die Aufhebung des übrigen Teils des Vertrages verlangen. Dies müssen Sie innerhalb von zwei Wochen tun, nachdem Ihnen unsere Erklärung zugegangen ist,
- zum Ende des Monats, in dem Ihnen unsere Erklärung zugegangen ist bzw.
- bei Kündigung zum Zeitpunkt, in dem diese wirksam wird.
Kündigen Sie den Vertrag für einzelne Versicherte oder insgesamt, haben die Versicherten das Recht,
die Versicherung fortzusetzen, wenn
- die Versicherten einen neuen Versicherungsnehmer bestimmen und
- uns dies innerhalb von zwei Monaten mitteilen, nachdem Sie gekündigt haben.
Ihre Kündigung ist nur wirksam, wenn Sie uns nachweisen, dass die betroffenen Versicherten hiervon
Kenntnis erlangt haben.