In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt, folgendes:
Ihre Versicherung ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass keine Rückstellungen für das Alter angespart werden.
Die Beiträge sind deshalb abhängig vom Alter des Versicherten. Die Berechnung der Beiträge unterliegt
gesetzlichen Vorgaben und ist in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt.
Ändern sich die Beiträge, z.B. auch weil Sie den Versicherungsschutz ändern, berücksichtigen wir das Alter
des Versicherten zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung in Kraft tritt.
Wenn sich die Beiträge ändern, können wir auch mit Ihnen vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.
Wenn Sie den Versicherungsschutz erweitern und dann ein höheres Risiko besteht, steht uns ein angemessener Zuschlag zu. Diesen erheben wir zusätzlich zum Beitrag nur für den hinzukommenden Versicherungsschutz.
Zahlen Sie Ihren Beitrag jährlich, gewähren wir Ihnen einen Nachlass von 3%.