In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt, folgendes:
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres bezahlen müssen. Sie
können ihn aber auch in gleichen monatlichen Raten bezahlen. Wir stunden Ihnen in diesem Fall die Beitragsraten jeweils bis zu ihrer Fälligkeit am Ersten eines jeden Monats. Sie müssen auf das Konto einzahlen, das wir Ihnen nennen.
Ändert sich der Jahresbeitrag während des Versicherungsjahres,
- müssen Sie die Differenz von dem Zeitpunkt der Änderung bis zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres nachzahlen bzw.
- wir zahlen Ihnen diese Differenz zurück, wenn wir den Beitrag senken.
Der erste Beitrag bzw. die erste Beitragsrate wird an dem Tag fällig, an dem die Versicherung beginnt.
Wurde der Vertrag danach geschlossen, ab diesem späteren Zeitpunkt.
Zahlen Sie den ersten oder einen folgenden Beitrag nicht rechtzeitig,
- können Sie den Versicherungsschutz verlieren und
- wir können den Vertrag beenden.
Hierbei beachten wir §§ 37 und 38 VVG.
Wird der Vertrag oder ein Vertragsteil vor Ablauf seiner Laufzeit beendet, steht uns der Beitrag nur für den Zeitraum zu, in dem Versicherungsschutz bestand.
Beenden wir den Vertrag, indem wir
- wegen Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder
- ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten,
steht uns der Beitrag zu, bis der Rücktritt oder die Anfechtung wirksam wird. Treten wir zurück, weil Sie den ersten Beitrag bzw. die Beitragsrate nicht rechtzeitig bezahlt haben, verlangen wir eine angemessene Gebühr.