In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt, folgendes:
Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeit ab Geburt.
Dies gilt nur, wenn Sie das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet haben
und
- am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate bei uns versichert ist oder
- die werdende Mutter noch keine 20 Wochen schwanger war, als sie oder der werdende Vater den
eigenen Versicherungsschutz beantragt hat.
In diesem Fall gilt:
- Beiträge für das Kind müssen Sie erst ab dem Monat zahlen, der auf die Geburt folgt.
- Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils.
- Der Versicherungsschutz gilt auch für alle Krankheiten und Anomalien, die vor oder während der Geburt entstanden sind.
Der Geburt stellen wir die Adoption gleich, wenn bei uns ein Versicherter ein Kind adoptiert, das noch minderjährig ist. Hier können wir einen Zuschlag für ein erhöhtes Risiko verlangen.
Der Zuschlag ist maximal so hoch wie der Beitrag für das Kind.