In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt, folgendes:
Der Vertrag ist geschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine schriftliche Erklärung über die
Annahme zugegangen ist.
Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht (Versicherungsbeginn).
Der Versicherungsschutz beginnt jedoch
- nicht, bevor Sie den Vertrag abgeschlossen haben
und - nicht, bevor die Wartezeit abgelaufen ist.
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, bevor der Versicherungsschutz beginnt, leisten wir für die Zeit ab Beginn des Versicherungsschutzes, wenn
- der Versicherungsfall eingetreten ist, nachdem der Vertrag geschlossen wurde oder
- uns dieser Versicherungsfall vor Vertragsschluss angezeigt wurde und wir mit Ihnen nichts anderes
vereinbart haben.
Wenn Sie den Versicherungsschutz erweitern, gilt dies für die Mehrleistung entsprechend.