In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt, folgendes:
Der Versicherte kann unter folgenden Personen frei wählen:
- niedergelassene, staatlich zugelassene Ärzte,
- niedergelassene, staatlich zugelassene Zahnärzte
und - Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes.
Ist im Tarif Psychotherapie versichert, kann der Versicherte auch staatlich zugelassene Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten wählen.
Wir leisten in diesem Fall für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie sowie für die systemische Therapie und Verhaltenstherapie.
Heilmittel (wie z.B. Massagen) sind zu erbringen von
- niedergelassenen, staatlich zugelassenen Ärzten
oder - Heilpraktikern im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes oder
- staatlich geprüften Angehörigen von Heil- und Hilfsberufen. Das sind z.B. Masseure, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen.
Zusätzlich kann sich der Versicherte ambulant behandeln lassen in
- der Ambulanz eines Krankenhauses oder
- einem medizinischen Versorgungszentrum oder
- einem sozialpädiatrischen Zentrum.