In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt folgendes:
Wenn der Versicherte aus medizinisch notwendigen Gründen stationär behandelt werden muss, kann er das Krankenhaus frei wählen.
Das Krankenhaus muss allerdings folgende Bedingungen erfüllen:
Es muss
- ständig ärztlich geleitet sein,
- über ausreichende Möglichkeiten verfügen, um Krankheiten festzustellen und zu behandeln und
- den Verlauf der Krankheit schriftlich festhalten.