In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung müssen Sie bei Arznei-, Verband-, Heilund Hilfsmitteln folgendes beachten:
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen die genannten Ärzte, Zahnärzte oder Heilpraktiker verordnen.
Arzneimittel müssen aus der Apotheke bezogen werden.
Als Arzneimittel gelten auch
- Harn- und Blutteststreifen sowie
- bestimmte Nährmittel,
- die zwingend erforderlich sind, um schwere gesundheitliche Schäden zu vermeiden (z.B. bei Enzymmangelkrankheiten, Morbus Crohn oder Mukoviszidose) und
- die hauptsächlich enteral oder parenteral verabreicht werden.
Wenn der Versicherte derartige Nährmittel braucht, können wir helfen, diese zu beschaffen.