In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung leisten wir folgendes:
Wir leisten für Methoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Dies gilt auch für Arzneimittel.
Darüber hinaus leisten wir für Methoden und Arzneimittel,
- die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben. Wir können unsere Leistungen dann aber auf den Betrag herabsetzen, der angefallen wäre, wenn man vorhandene Methoden
und Arzneimittel der Schulmedizin angewendet hätte. - die man anwendet, weil keine Methoden oder Arzneimittel der Schulmedizin verfügbar sind.