In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt, folgendes:
Wir sagen Ihnen vorab, ob und welche Kosten wir übernehmen, wenn
- der Versicherte beabsichtigt, sich behandeln zu lassen und
- dies vermutlich mehr als 2.000 € kostet und
- Sie dies in Textform von uns erfragen.
Bitte beachten Sie: Wir können unsere Auskunft nur erteilen, soweit dies die von Ihnen vorgelegten Unterlagen zulassen.
Die Auskunft geben wir Ihnen
- spätestens nach vier Wochen bzw.
- falls der Versicherte dringend behandelt werden muss, unverzüglich, spätestens aber nach zwei Wochen.
Die Frist beginnt, sobald Ihre Anfrage bei uns eingeht.
Haben wir diese Frist versäumt, müssen wir nachweisen, dass die Behandlung nicht medizinisch notwendig ist.