In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung leisten wir in den folgenden Fällen nicht:
- Für Krankheiten und Unfälle, die der Versicherte
-
- vorsätzlich herbeigeführt hat sowie deren Folgen.
-
- Für Entzugsbehandlungen.
- Für Rechnungen von Personen oder von Krankenanstalten, die wir aus wichtigen Gründen von der
Erstattung ausgeschlossen haben. Dies gilt nur, wenn wir Sie vor dem Versicherungsfall darüber
informiert haben. Ansonsten leisten wir noch für drei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem wir Sie benachrichtigt haben. - Für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden wir gemäß Ihrem Tarif erstatten.
- Für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.