In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung geschieht folgendes, wenn mehrere Kostenträger beteiligt sind:
Wenn der Versicherte wegen desselben Versicherungsfalles Anspruch gegen mehrere Kostenträger hat, erhalten Sie als Leistung insgesamt nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Im Tarif können wir regeln, dass der Versicherte die Leistung eines anderen Kostenträgers vorab in Anspruch nehmen muss.