In der Krankenzusatzversicherung der Hallesche Versicherung gilt folgendes:
Nachweise und Angaben, damit wir leisten können:
Solange Sie die von uns geforderten Nachweise nicht erbringen, müssen wir nicht leisten. Wenn wir leisten, werden die Nachweise unser Eigentum.
Rechnungen brauchen wir im Original. Besteht eine weitere Versicherung, reichen auch Kopien der Rechnungen aus. Auf diesen müssen die Leistungen des anderen Versicherers bestätigt sein.
Die Rechnungen müssen folgende Informationen enthalten:
- den Vor- und Zunamen der behandelten Person,
- die Bezeichnung der Krankheiten (Diagnosen),
- die Daten der Behandlung sowie
- die Angabe der einzelnen Leistungen des Behandelnden oder die Ziffern der Gebührenordnungen.
Bei Rechnungen von Krankenhäusern müssen wir zusätzlich erkennen können,
- welche Wahlleistungen der Versicherte in Anspruch genommen hat, die das Krankenhaus gesondert berechnen darf, bzw.
- welche Pflegeklasse er aufgesucht hat.
Rechnungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel erstatten wir nur, wenn Sie uns diese zusammen mit den
Rechnungen der Behandelnden vorlegen.
Welche weiteren Voraussetzungen vorliegen müssen, damit wir Ihnen die Leistung ausbezahlen können, lesen Sie in § 14 VVG.
Wenn die Kosten in einer fremden Währung entstanden sind, rechnen wir diese in Euro um. Wir nehmen hierbei den aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen. Als Kurs gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Europäischen Zentralbank bzw. der Devisenkurs der Deutschen Bundesbank.
Weist der Versicherte mittels Bankbeleg nach, dass er die Devisen teurer erworben hat, gilt dieser Kurs.
An wen leisten wir:
Wir leisten an Sie als Versicherungsnehmer. Möchten Sie, dass wir an den Versicherten leisten, teilen Sie uns dies bitte in Textform mit.
Sie können Ansprüche auf Leistungen weder abtreten noch verpfänden. Das gilt nicht, wenn Sie Ihren Vertrag ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossen haben. Gesetzliche Abtretungsverbote gelten trotzdem.
Welche Kosten können wir von der Leistung abziehen:
Wir können folgende Kosten abziehen:
- Kosten für die Überweisung in das Ausland, wenn Sie uns kein Inlandskonto benennen;
- Kosten für Übersetzungen.